Jeder der eingereichten Artikel wird einem blinden Begutachtungsverfahren unterzogen, das von zwei auf diesem Gebiet tätigen Spezialisten durchgeführt wird. Autoren und Gutachter kennen ihre Identität nicht (Doppelblindkontrolle) und die Gutachter sind nicht mit der durch den/die Autor(en) vertretenen Institution verbunden. Bei widersprüchlichen Gutachten wird ein dritter Gutachter mit dem Lesen des eingereichten Artikels beauftragt. Dieses Verfahren wird sowohl bei regulären als auch bei thematischen Ausgaben der Zeitschrift angewandt.

Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung erhalten die Autorinnen und Autoren einen Annahme- bzw. Ablehnungsbescheid oder Informationen über die notwendigen Änderungen, die an ihrem Beitrag vor der Veröffentlichung vorgenommen werden müssen.

Das Begutachtungsformular ist hier abrufbar.